Überall, wo Zwist herrschen kann,
da muss es auch eine Entscheidung geben.

(Dante Aligheri)

Lehrlingsmediation


Seit 2008 ermöglicht die Änderung des österreichischen Berufsausbildungsgesetzes einem Unternehmen 3 und 4-jährige Lehrverträge vor Beendigung der Lehrzeit aufzulösen.

Vor dieser "außerordentlichen Auflösung" hat der Gesetzgeber zwingend ein Mediationsverfahren vorgesehen, um die beruflichen Zukunftschancen des Jugendlichen nicht zu gefährden oder sogar den Lehrplatz zu erhalten.

Durch Beiziehung von speziell mit der Rechtslage und vor allem mit den engen Fristen vertrauten Mediatorinnen und Mediatoren wird an einer für alle annehmbaren Lösung gearbeitet. Mitunter können Missverständnisse und Kommunikationsprobleme zwischen Lehrberechtigten und Lehrling so bearbeitet und ausgeräumt werden, dass es nach der Erstsitzung zu einer erfolgreichen Fortführung der Ausbildung kommt. In jedem Fall - also auch bei Auflösung des Lehrverhältnisses - nehmen Jugendlichen wichtige Lernschritte in die neue Lehrsituation mit.


Wie läuft Lehrlingsmediation in der Praxis ab?


Üblicherweise führe ich nach der Beauftragung zuerst Einzelgespräche mit dem Lehrberechtigten und dem Lehrling (eventuell auch den gesetzl. Vertretern) um den Konflikt mit allen Konsequenzen zu erörtern. Im Anschluss daran findet die - zumeist einzige - Mediationssitzung statt. Mit allen Beteiligten werden die Positionen und Interessen herausgearbeitet und mögliche Lösungen aufgezeigt.

"... Zweck der Mediation ist es, die Problemlage für die Beteiligten nachvollziehbar darzustellen und zu erörtern, ob und unter welchen Vorraussetzungen eine Fortsetzung des Lehrverhältnisses möglich ist..." bzw. bei Auflösung wichtige Lernschritte in die neuen Lehrsituationen mitzunehmen. (§15a (5) BAG)

Die Kosten sind vom Unternehmen zu tragen.


 

 

E-Mail
Anruf
Karte
LinkedIn